Wer in Deutschland angeln will, braucht mehr als eine Rute und einen Köder. Fischereischein, Angelkarte, Schonzeiten, Mindestmaße — das Regelwerk ist dicht und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Nach 280 geführten Touren in ganz Deutschland wissen wir, wo die Fallstricke liegen und was wirklich zählt. Dieser Artikel ist der Überblick, den wir jedem Gast vor der ersten Tour mitgeben.
Der Fischereischein: Die Grundlage
Der Fischereischein — umgangssprachlich Angelschein — ist die staatliche Erlaubnis, in Deutschland zu fischen. Er wird nach bestandener Fischerprüfung ausgestellt und ist in den meisten Bundesländern Pflicht für die Raubfischerei. Die Prüfung umfasst Fragen zu Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde und Tierschutz.
Die gute Nachricht: Wer keinen Fischereischein hat, ist nicht komplett außen vor. In einigen Bundesländern (etwa Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) darf man an bestimmten Gewässern auch ohne Schein auf Friedfisch angeln — allerdings nur mit einer sogenannten Touristenkarte oder Friedfischkarte, und nur für bestimmte Arten. Für Hecht, Zander und Wels gilt: Schein ist Pflicht.
Der Fischereischein allein reicht nicht. Für jedes Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Angelkarte (Erlaubnisschein) des jeweiligen Pächters oder Vereins. Schein ohne Karte ist genauso unzulässig wie Karte ohne Schein.
Die Angelkarte: Das Ticket fürs Gewässer
Die Angelkarte — je nach Region auch Erlaubnisschein, Gewässerkarte oder Tageskarte genannt — ist die Zustimmung des Gewässereigentümers oder -pächters, dort zu fischen. Sie gilt immer nur für ein bestimmtes Gewässer und einen bestimmten Zeitraum (Tages-, Wochen- oder Jahreskarte).
Angelkarten bekommt man bei Angelvereinen, Fischereigenossenschaften, Tourismusämtern oder direkt bei den Pächtern. Viele Gewässer in Deutschland sind verpachtet, und die Karten sind entsprechend begrenzt. Für unsere Gäste organisieren wir alle Karten im Voraus — das ist Teil jeder Expedition. Wer auf eigene Faust loszieht, sollte sich rechtzeitig um die Karten kümmern, besonders für begehrte Reviere wie die Müritz oder den Rhein.
Schonzeiten und Mindestmaße: Der Kalender des Gesetzes
Schonzeiten sind Zeiträume, in denen bestimmte Arten nicht gefischt werden dürfen — meist rund um die Laichzeit. Mindestmaße legen fest, ab welcher Länge ein Fisch entnommen werden darf. Beides variiert von Bundesland zu Bundesland und von Gewässer zu Gewässer.
- Hecht: Schonzeit meist Februar bis April, Mindestmaß 45–50 cm — je nach Bundesland.
- Zander: Schonzeit meist April bis Mai, Mindestmaß 45–50 cm.
- Wels: In vielen Bundesländern keine Schonzeit, teils Mindestmaß 60–80 cm.
- Meerforelle: In den Küstenländern strenge Schonzeiten im Winter, Mindestmaß 40–45 cm.
Wer gegen Schonzeiten oder Mindestmaße verstößt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Entzug des Fischereischeins. Wir planen jede Tour um diese Regeln herum — das ist keine Einschränkung, sondern die Grundlage nachhaltigen Fischens.
Catch & Release: Die rechtliche Grauzone
In Deutschland ist das Zurücksetzen von Fischen rechtlich umstritten. Das Tierschutzgesetz erlaubt das Töten von Fischen nur mit „vernünftigem Grund" — in der Regel der Verzehr. Reines Catch & Release ohne Verwertungsabsicht ist in vielen Bundesländern nicht erlaubt, auch wenn es in der Praxis unterschiedlich gehandhabt wird.
Unsere Haltung ist pragmatisch: Maßige Fische, die entnommen werden sollen, werden waidgerecht getötet und verwertet. Untermassige Fische und solche in der Schonzeit werden schonend zurückgesetzt — mit nassen Händen, kurzem Landegang und ohne unnötigen Stress. So bleiben wir im Rahmen des Gesetzes und schützen gleichzeitig die Bestände.
Die Unterschiede zwischen den Bundesländern
Deutschland hat 16 Bundesländer — und mindestens ebenso viele Fischereigesetze. Die wichtigsten Unterschiede betreffen die Prüfungspflicht, die Anerkennung ausländischer Scheine, die Schonzeiten und die Regelungen zum Nachtangeln. Wer in mehreren Bundesländern fischen will, sollte sich vorab informieren.
- Mecklenburg-Vorpommern: Touristenkarte für Friedfisch möglich, Hecht nur mit Schein.
- Brandenburg: Ähnliche Regelung, viele Gewässer mit Vereinspacht.
- Nordrhein-Westfalen: Strengere Prüfungspflicht, kaum Ausnahmen.
- Bayern: Eigenes Fischereigesetz, teils abweichende Schonzeiten.
Fischereischein (oder Touristenkarte), Angelkarte fürs Gewässer, Messlatte oder Maßband, waidgerechtes Werkzeug (Lösezange, Kescher), Kenntnis der lokalen Schonzeiten und Mindestmaße. Wer diese fünf Punkte erfüllt, ist auf der sicheren Seite.
Warum das alles kein Hindernis ist
Das deutsche Regelwerk wirkt auf den ersten Blick abschreckend. Aber es ist der Grund, warum unsere Gewässer so gut funktionieren: Die Bestände sind gepflegt, die Reviere nicht überfischt, und die Qualität des Angelns ist hoch. Wer die Regeln kennt und respektiert, wird belohnt — mit Fischen, die anderswo längst verschwunden sind. Und genau dafür sind wir da: Wir übernehmen die Formalitäten, Sie übernehmen das Angeln.