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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Buchung und Durchführung von Fischerei-Expeditionen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Organisation und Durchführung von Fischerei-Expeditionen, die zwischen der Blackbeard Fishing & Fishing UG (haftungsbeschränkt), Am Kanal 16 c/o Gf Michael Barsch, 14467 Potsdam (nachfolgend „Veranstalter") und dem Kunden (nachfolgend „Teilnehmer") geschlossen werden. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis der AGB des Teilnehmers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website des Veranstalters abrufbar. Bei Vertragsschluss wird dem Teilnehmer die geltende Fassung der AGB in Textform zur Verfügung gestellt.

§ 2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Organisation und Durchführung von geführten Fischerei-Expeditionen an verschiedene Gewässer in Deutschland. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Expeditionsbeschreibung und dem individuellen Angebot, das dem Teilnehmer nach der Anfrage übermittelt wird. Die Leistungen umfassen je nach gebuchter Expedition insbesondere: die Bereitstellung professioneller Guides, die Bereitstellung der Angelausrüstung, die Beschaffung erforderlicher Angelkarten und Erlaubnisscheine, die Unterbringung in Lodges, Ferienhäusern oder Camps, die Verpflegung sowie Transfers vor Ort.

Der Veranstalter erbringt seine Leistungen als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Die Expeditionsbeschreibungen auf der Website stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen der Information und Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Teilnehmer. Der Veranstalter behält sich vor, den Leistungsumfang anzupassen, sofern dies aufgrund von Wetterbedingungen, Wasserständen, behördlichen Auflagen, Schonzeiten oder Gründen der Sicherheit erforderlich ist und die Gesamtcharakteristik der Expedition nicht wesentlich verändert wird.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten: Der Teilnehmer übermittelt dem Veranstalter eine unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular auf der Website oder auf anderem Wege. Der Veranstalter prüft die Verfügbarkeit und übermittelt dem Teilnehmer innerhalb von 5 Werktagen ein individuelles Angebot mit detaillierter Leistungsbeschreibung, Reisetermin und Festpreis. Das Angebot ist für den Teilnehmer 14 Tage verbindlich.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer das Angebot innerhalb der Bindungsfrist schriftlich (per E-Mail oder postalisch) annimmt und die vereinbarte Anzahlung leistet. Die Annahme kann auch konkludent durch Zahlung der Anzahlung erfolgen. Der Veranstalter bestätigt den Vertragseingang schriftlich. Mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Teilnehmer ist der Vertrag verbindlich geschlossen.

Die Anfrage über das Kontaktformular ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Durchführung einer Expedition. Ein Vertragsverhältnis entsteht erst mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung und Leistung der Anzahlung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für die Expeditionsleistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot und sind in Euro angegeben. Die Preise verstehen sich als Gesamtpreise einschließlich aller Nebenkosten ab Ankunft am Gewässer bis zum letzten Angeltag. Nicht enthalten sind die An- und Abreise zum Ausgangsort der Expedition, persönliche Ausgaben, Trinkgelder sowie optionale Zusatzleistungen, die nicht in der Expeditionsbeschreibung aufgeführt sind.

Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 60 Tage vor Expeditionsbeginn zu leisten. Bei Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Expeditionsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort fällig. Zahlungen sind per Banküberweisung auf das vom Veranstalter genannte Konto zu leisten. Die Zahlung gilt als geleistet, wenn der Betrag dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben wurde.

Kommt der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die in § 6 geregelten Stornierungsgebühren geltend zu machen. Der Verzug tritt gemäß § 286 BGB ein.

§ 5 Leistungen und Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im individuellen Angebot sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Leistungen durch gleichwertige Ersatzleistungen zu ersetzen, sofern dies aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist und die Gesamtcharakteristik der Expedition nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dies betrifft insbesondere den Wechsel von Unterkünften bei gleichem Standard, den Einsatz alternativer Guides bei gleicher Qualifikation sowie Anpassungen des Tagesablaufs aufgrund von Wetter- oder Wasserbedingungen.

Die auf der Website genannten Fanggewichte, Arten und Erfolgsquoten basieren auf dokumentierten Erfahrungswerten vergangener Expeditionen und stellen keine Garantie für individuelle Fangergebnisse dar. Der Erfolg einer Fischerei-Expedition hängt von zahlreichen natürlichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen.

§ 6 Stornierung und Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Expeditionsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail oder postalisch) gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Im Falle eines Rücktritts kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich wie folgt staffelt:

  • Bis 90 Tage vor Expeditionsbeginn: 20 % des Gesamtpreises
  • Vom 89. bis 60. Tag vor Expeditionsbeginn: 40 % des Gesamtpreises
  • Vom 59. bis 30. Tag vor Expeditionsbeginn: 60 % des Gesamtpreises
  • Vom 29. bis 15. Tag vor Expeditionsbeginn: 80 % des Gesamtpreises
  • Ab dem 14. Tag vor Expeditionsbeginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Gesamtpreises

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Expedition aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Beschränkungen, Streiks sowie außergewöhnliche Wetterereignisse, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden.

Im Falle eines Rücktritts durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich über den Rücktritt zu informieren und bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten.

Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Expedition ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Gesamtpreis.

§ 8 Haftung

Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

Die Teilnahme an den Fischerei-Expeditionen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist für seine persönliche Fitness und Gesundheit selbst verantwortlich. Der Veranstalter empfiehlt eine ärztliche Untersuchung vor Antritt der Expedition sowie den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Für persönliche Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 9 Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Anweisungen der Guides und des Veranstaltungspersonals vor Ort zu befolgen. Dies betrifft insbesondere Sicherheitsanweisungen beim Fischen, beim Umgang mit der Ausrüstung und beim Aufenthalt auf Booten und in Gewässernähe. Bei Zuwiderhandlung gegen Sicherheitsanweisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter über gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder besondere Bedürfnisse vor Vertragsschluss zu informieren. Der Teilnehmer ist ferner verpflichtet, die für die Ausübung der Fischerei erforderlichen Dokumente (insbesondere einen gültigen Fischereischein, soweit gesetzlich vorgeschrieben) mitzuführen und deren Gültigkeit sicherzustellen. Der Veranstalter organisiert die Angelkarten und Erlaubnisscheine für die jeweiligen Gewässer, übernimmt jedoch keine Gewähr für das Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen des Teilnehmers.

§ 10 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Durchführung der Expedition erheblich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, die betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt gleichgestellt sind behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Streiks, Aussperrungen sowie außergewöhnliche Wetterereignisse.

Im Falle einer Verschiebung wird der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten. Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder für den Teilnehmer nicht zumutbar, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.

§ 11 Datenschutz

Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

§ 12 Schlussbestimmungen

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Potsdam, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge werden von einer Änderung nicht berührt.

Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2026

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Letzte Aktualisierung: 31.07.2026 Impressum Cookie-Richtlinie AGB Stornierung & Erstattung Datenschutz Haftungsausschluss

Blackbeard Fishing & Fishing UG (haftungsbeschränkt)

Am Kanal 16 c/o Gf Michael Barsch, 14467, Potsdam

Zulassungsnummer ID: DE 328004793

Die auf dieser Seite dargestellten Expeditionsangebote richten sich an erfahrene und angehende Sportfischer mit Interesse an deutschen Süßwasser- und Küstenrevieren. Alle Angaben zu Fanggewichten, Arten und Erfolgsquoten basieren auf dokumentierten Touren der vergangenen Jahre und stellen keine Garantie für individuelle Fangergebnisse dar. Die Durchführung jeder Expedition unterliegt den geltenden Fischereigesetzen, Schonzeiten und Mindestmaßen der jeweiligen Bundesländer.

© Blackbeard Fishing & Fishing UG (haftungsbeschränkt),

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