URSTROM Logo URSTROM Werbung
Expeditionen Philosophie Blog Anfrage
Erstattung

Stornierungs- und Erstattungsrichtlinie

Bedingungen für Rücktritt, Stornierung und Erstattung bei gebuchten Expeditionen

1 Geltungsbereich

Diese Stornierungs- und Erstattungsrichtlinie gilt für alle Verträge über die Organisation und Durchführung von Fischerei-Expeditionen, die zwischen der Blackbeard Fishing & Fishing UG (haftungsbeschränkt), Am Kanal 16 c/o Gf Michael Barsch, 14467 Potsdam (nachfolgend „Veranstalter") und dem Kunden (nachfolgend „Teilnehmer") geschlossen werden. Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters und ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Richtlinie und den AGB gehen die Bestimmungen der AGB vor, soweit sie zwingende gesetzliche Regelungen betreffen. Im Übrigen gilt diese Richtlinie als spezielle Regelung für Stornierungs- und Erstattungsfragen.

2 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Telefon, Kontaktformular) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Ausnahme: Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll und der Teilnehmer seine ausdrückliche Zustimmung dazu erteilt hat, dass der Veranstalter mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, sowie seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung der Dienstleistung sein Widerrufsrecht verliert.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung auf demselben Zahlungsweg erstattet, auf dem die Zahlung geleistet wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3 Stornierung durch den Teilnehmer

Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Teilnehmer jederzeit vor Expeditionsbeginn vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail oder postalisch) gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter.

Im Falle einer Stornierung werden folgende Entschädigungspauschalen fällig, die sich nach dem Zeitpunkt der Stornierungserklärung richten:

  • Bis 90 Tage vor Expeditionsbeginn: 20 % des Gesamtpreises
  • 89 bis 60 Tage vor Expeditionsbeginn: 40 % des Gesamtpreises
  • 59 bis 30 Tage vor Expeditionsbeginn: 60 % des Gesamtpreises
  • 29 bis 15 Tage vor Expeditionsbeginn: 80 % des Gesamtpreises
  • Ab 14 Tage vor Expeditionsbeginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Gesamtpreises

Die Entschädigungspauschalen berücksichtigen die ersparten Aufwendungen des Veranstalters sowie die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Umgekehrt behält sich der Veranstalter vor, im Einzelfall einen höheren Schaden geltend zu machen, sofern dieser konkret beziffert und nachgewiesen wird.

4 Erstattung bei Stornierung

Die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt abzüglich der gemäß Abschnitt 3 fälligen Entschädigungspauschale. Die Erstattung wird innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Stornierungserklärung auf demselben Zahlungsweg vorgenommen, auf dem die ursprüngliche Zahlung geleistet wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart.

Bei Stornierungen, die weniger als 14 Tage vor Expeditionsbeginn erfolgen, kann die Erstattung aufgrund bereits getätigter Vorleistungen des Veranstalters (z. B. gebuchte Unterkünfte, bezahlte Angelkarten, organisierte Transfers) bis zu 30 Werktage in Anspruch nehmen. Der Teilnehmer wird über den voraussichtlichen Erstattungszeitraum informiert.

Bereits entstandene und nachweislich nicht erstattungsfähige Kosten (z. B. nicht stornierbare Unterkünfte, bereits ausgestellte Angelkarten und Erlaubnisscheine) werden von der Erstattung abgezogen. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer eine Aufstellung der einbehaltenen Beträge mit Nachweisen zur Verfügung zu stellen.

5 Umbuchung

Bis 60 Tage vor Expeditionsbeginn kann der Teilnehmer eine einmalige Umbuchung auf einen alternativen Termin oder eine alternative Expedition verlangen, sofern die gewünschte Alternative verfügbar ist. Für die Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 € erhoben. Etwaige Preisdifferenzen zwischen der ursprünglichen und der neuen Buchung werden zusätzlich berechnet oder erstattet.

Umbuchungen, die weniger als 60 Tage vor Expeditionsbeginn erfolgen, werden wie eine Stornierung mit anschließender Neubuchung behandelt. In diesem Fall gelten die Stornierungspauschalen gemäß Abschnitt 3. Der Veranstalter ist bemüht, im Rahmen der Verfügbarkeit kulante Lösungen anzubieten, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

6 Ersatzteilnehmer

Der Teilnehmer kann bis 30 Tage vor Expeditionsbeginn verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt (Ersatzteilnehmer). Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen der Expedition nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der ursprüngliche Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für die Bearbeitung des Teilnehmerwechsels wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.

7 Rücktritt und Erstattung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Expedition aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig und ohne Abzug erstattet. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts.

Der Veranstalter kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für eine Expedition nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt, sofern im Angebot nicht anders angegeben, 2 Personen. Der Rücktritt muss dem Teilnehmer spätestens 30 Tage vor Expeditionsbeginn erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz für bereits gebuchte An- und Abreisen, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Rücktritt beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters.

8 Abbruch der Expedition

Bricht der Teilnehmer die Expedition aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, vorzeitig ab (z. B. Krankheit, persönliche Gründe, Fehlverhalten), besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder anteiliger Leistungen. Der Teilnehmer trägt die Kosten für die vorzeitige Rückreise selbst.

Wird die Expedition aus Gründen abgebrochen, die der Veranstalter zu vertreten hat (z. B. grobe Pflichtverletzung, Sicherheitsmängel), hat der Teilnehmer Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Verhältnis der nicht erbrachten zur Gesamtleistung. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Wird die Expedition aufgrund höherer Gewalt während der Durchführung abgebrochen, werden die Kosten für nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet, soweit der Veranstalter diese Kosten von seinen Leistungsträgern zurückerhält. Bereits erbrachte Leistungen (z. B. bereits durchgeführte Angeltage, genutzte Übernachtungen) werden nicht erstattet.

9 Reiseversicherung

Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung für Inlandstouren. Die Kosten für diese Versicherungen sind nicht im Expeditionspreis enthalten und müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden.

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt den Teilnehmer vor den finanziellen Folgen einer Stornierung aus versicherten Gründen (z. B. schwere Erkrankung, Todesfall in der Familie, unverschuldeter Arbeitsplatzverlust). Die Versicherungsbedingungen und der Leistungsumfang richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Der Veranstalter vermittelt keine Versicherungen und übernimmt keine Haftung für die Leistungen oder Nichtleistungen von Versicherungsgesellschaften.

10 Ausschluss von Erstattungsansprüchen

Kein Erstattungsanspruch besteht in folgenden Fällen: bei Nichtantritt der Expedition ohne vorherige Stornierungserklärung; bei Abbruch der Expedition aus persönlichen Gründen; bei verspätetem Erscheinen am Ausgangsort der Expedition; bei Ausschluss von der Expedition aufgrund von Sicherheitsverstößen oder Fehlverhalten; bei fehlenden persönlichen Voraussetzungen (insbesondere einem gültigen Fischereischein, soweit gesetzlich vorgeschrieben).

Ferner besteht kein Erstattungsanspruch für Leistungen, die der Teilnehmer nicht in Anspruch nimmt, obwohl sie vom Veranstalter ordnungsgemäß angeboten wurden (z. B. einzelne Angeltage, die der Teilnehmer freiwillig auslässt). Der Veranstalter ist in solchen Fällen nicht verpflichtet, eine anteilige Erstattung vorzunehmen.

11 Geltendmachung von Ansprüchen

Ansprüche auf Erstattung oder Entschädigung sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Expedition gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Expedition laut Vertrag enden sollte. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

Ansprüche sind schriftlich (per E-Mail oder postalisch) an die im Impressum angegebene Adresse zu richten. Der Teilnehmer sollte seine Ansprüche möglichst konkret beziffern und gegebenenfalls Nachweise (z. B. ärztliche Atteste, Stornierungsbestätigungen) beifügen. Der Veranstalter wird die Ansprüche innerhalb von 30 Tagen prüfen und dem Teilnehmer das Ergebnis mitteilen.

12 Schlussbestimmungen

Auf diese Stornierungs- und Erstattungsrichtlinie findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Potsdam.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Der Veranstalter behält sich vor, diese Richtlinie mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Auf bestehende Verträge findet die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung Anwendung.

Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2026

URSTROM Logo URSTROM
Letzte Aktualisierung: 31.07.2026 Impressum Cookie-Richtlinie AGB Stornierung & Erstattung Datenschutz Haftungsausschluss

Blackbeard Fishing & Fishing UG (haftungsbeschränkt)

Am Kanal 16 c/o Gf Michael Barsch, 14467, Potsdam

Zulassungsnummer ID: DE 328004793

Die auf dieser Seite dargestellten Expeditionsangebote richten sich an erfahrene und angehende Sportfischer mit Interesse an deutschen Süßwasser- und Küstenrevieren. Alle Angaben zu Fanggewichten, Arten und Erfolgsquoten basieren auf dokumentierten Touren der vergangenen Jahre und stellen keine Garantie für individuelle Fangergebnisse dar. Die Durchführung jeder Expedition unterliegt den geltenden Fischereigesetzen, Schonzeiten und Mindestmaßen der jeweiligen Bundesländer.

© Blackbeard Fishing & Fishing UG (haftungsbeschränkt),

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.